Finanzierung ☀ Photovoltaik, Photovoltaikanlage (PV Anlage) 2026, 2027

Eine Photovoltaikanlage optimal finanzieren

Finanzierung einer PhotovoltaikanlageSie planen 2026 eine Photovoltaikanlage und suchen eine günstige Finanzierung?
Bedenken Sie, dass die Finanzierung Ihrer Photovoltaik wesentlich über deren Wirtschaftlichkeit und Rendite entscheidet.

Den Anschaffungs- und Wartungskosten stehen Einnahmen der Einspeisevergütung und/ oder ersparte Stromkosten durch Eigenverbrauch gegenüber. Dazu kommen Qualität und Leistungsdauer der Module sowie ggf. Versicherungskosten und Finanzierungskosten.

Durch spezielle Finanzierungsmodelle und Fördermöglichkeiten wird dieser Part jedoch interessant, erst recht bei hoher Inflation und noch mäßigen Zinsen. Zudem vergessen viele, dass man als Betreiber von Photovoltaik ja Unternehmer ist und so beispielsweise Leasingraten steuerlich geltend machen („absetzen“) kann.

Finanzierung-Photovoltaik.info stellt daher die Finanzierungsmöglichkeiten einer Photovoltaikanlage mit deren Vorteilen und Nachteilen sachlich neutral und übersichtlich dar. So können Sie besser entscheiden, wie Sie im Jahr 2026 Ihre Photovoltaik am günstigsten finanzieren.

Möglichkeiten der Finanzierung 2026, 2027

Finanzierung von PhotovoltaikDie 2026 noch angebotenen Förderungen und Steuervergünstigungen erleichtern es, ohne großen Eigenkapitaleinsatz von der garantierten Einspeisevergütung mittels einer Photovoltaikanlage zu profitieren. Dennoch übersteigen die Kosten einer Photovoltaikanlage häufig die finanziellen Möglichkeiten. Die Anschaffung der Photovoltaik muss daher finanziert werden.

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, Ihre geplante Photovoltaik-Anlage zur finanzieren:

Bessere Wirtschaftlichkeit dank günstiger Finanzierung

Photovoltaik-Anlagen erfreuen sich zu Recht großer Beliebtheit. Dennoch muss deren Wirtschaftlichkeit für den Betreiber sichergestellt sein.
Die Preise für PV-Module sinken kontinuierlich. Auch die Einspeisevergütung im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) können Sie nicht beeinflussen, diese richtet sich nach Anlagen-Größe und Datum der Inbetriebnahme. Es bleibt die Finanzierung als ein relevanter Hebel.

Wichtig ist, dass Sie im Kern mit Gewinnerzielungsabsicht handeln, damit Ihnen das Finanzamt die Ausgaben als gewerblich bedingt zu den Einnahmen aus Ihrer Photovoltaikanlage anerkennt und es nicht als Hobby („Liebhaberei“) ignoriert.

Einspeisevergütung 2026

EEG Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen

EEG Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen (Quelle Fraunhofer ISE; Stand Mai 2021)

Umfangreiche, detaillierte Informationen zu den jeweiligen Einspeisevergütungen finden Sie auch beim SFV. Es ist möglich, dass durch die ambitionierteren EU-Klimaziele und politischem Klimaschutz, das EEG in einer Novelle nachgebessert wird und die Einspeisevergütung demnächst steigen.

Photovoltaik 2026

Aktuelle Regeln und Änderungen für Photovoltaikanlagen

Die Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen wurden in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Für private Anlagenbetreiber sind 2026 vor allem die Einspeisevergütung, steuerliche Vorteile und die neuen Regeln bei negativen Strompreisen relevant:

  • Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen
    Wer Solarstrom in das öffentliche Netz einspeist, kann weiterhin eine gesetzlich festgelegte EEG-Vergütung erhalten. Die Höhe richtet sich unter anderem nach der Leistung der Anlage, der Art der Einspeisung und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
    Für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit einer Leistung bis 10 kW gelten bei einer Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 folgende Vergütungssätze:
    – 7,70 Cent pro Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung
    – 12,22 Cent pro Kilowattstunde bei Volleinspeisung
    Bei größeren Anlagen gelten gestaffelte Vergütungssätze. Die Bundesnetzagentur passt die Werte regelmäßig an.
  • Keine EEG-Vergütung bei negativen Strompreisen
    Für neuere Photovoltaikanlagen gelten außerdem strengere Regeln bei negativen Börsenstrompreisen. In bestimmten Zeiträumen mit negativen Strompreisen besteht kein Anspruch auf EEG-Förderung. Die nicht vergüteten Zeiträume werden grundsätzlich über eine Verlängerung des Förderzeitraums ausgeglichen.
    Damit gewinnen Eigenverbrauch, Batteriespeicher und eine möglichst flexible Nutzung des selbst erzeugten Solarstroms weiter an Bedeutung.
  • 0 Prozent Umsatzsteuer bleiben bestehen
    Für viele Photovoltaikanlagen gilt weiterhin der Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Das betrifft unter den gesetzlichen Voraussetzungen Solarmodule sowie wesentliche Komponenten und Batteriespeicher.
    Die häufig genannte Grenze von 30 kWp ist dabei nicht in jedem Fall eine starre Höchstgrenze. Entscheidend sind unter anderem Art und Nutzung des Gebäudes.
  • Einnahmen aus vielen PV-Anlagen sind einkommensteuerfrei
    Auch bei der Einkommensteuer gelten weitreichende Erleichterungen. Einnahmen und Entnahmen aus Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden sind grundsätzlich steuerfrei, wenn die installierte Leistung höchstens 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft beträgt.
    Damit wurde die frühere Unterscheidung mit teilweise nur 15 kWp je Einheit für neuere Anlagen deutlich vereinfacht.
  • Finanzierung über die KfW
    Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher können weiterhin über Förderkredite finanziert werden. Eine wichtige Möglichkeit ist das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)”. Es steht unter anderem für Investitionen in Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Speicher zur Verfügung.

Zusätzlich existieren je nach Bundesland, Kommune oder Energieversorger regionale Förderprogramme. Deshalb lohnt es sich, vor dem Kauf einer Anlage auch die Fördermöglichkeiten am eigenen Wohnort zu prüfen.

Man will damit insbesondere mit Photovoltaik-Anlagen die Solarenergie bis 2035 massiv ausbauen:

Photovoltaik Förderung Ausbauziele bis 2035

Photovoltaik – Förderung Ausbauziele bis 2035 (Quelle: BMWK)

Mit dem Sinken der Einspeisevergütung steht mittlerweile die Eigennutzung des erzeugten Stroms im Mittelpunkt. Über den dadurch eingesparten Strom rechnet sich dann die normal-große Photovoltaik-Anlage (bis 10 kWp), da der Strompreis höher als die Einspeisevergütung wäre. Man muss also abwägen, wieweit die Einspeisevergütung die prognostizierte Entwicklung der Strompreise übertrifft. Gerade bei kleinen oder komplexen Dachflächen kann es sich zudem lohnen, auf kleinere Module mit höherem Wirkungsgrad (monokristalline) zu setzen und beispielsweise auf Dünnschichtmodule zu verzichten. Das rät beispielsweise auch der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) in Berlin. Wer auf Eigenverbrauch setzt, sollte zudem an moderne Stromspeicher denken.

Entwicklung und Anteil Strom aus Photovoltaik-Anlagen

Entwicklung und Anteil Strom aus Photovoltaik-Anlagen (Quelle Fraunhofer ISE; Stand Mai 2021)

Lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage 2026 noch?

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Vorteile bei der Photovoltaik Finanzierung

Jede Fremdfinanzierung steht und fällt mit den Sicherheiten. Aufgrund der grundsätzlich garantierten bzw. versicherten Kapitalrückflüsse durch die Einspeisevergütung sind weitgehend sichere Einnahmen zur Finanzierung der laufenden Kosten (Zins und Tilgung) vorhanden. Dennoch sind insbesondere klassische Banken zurückhaltend und fordern weitergehende Sicherheiten wie einen Eintrag im Grundbuch zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen.

Ihre nächsten Schritte

  1. Varianten durchrechnen (zum Rechner)
  2. Angebote einholen und vergleichen (zur Anbieter-Übersicht)

Schließlich liegen die Laufzeiten häufig bei über 20 Jahren (je nach Modell bis zu ca. 30 Jahren, wenngleich nach etwa 20 Jahren die Leistung nachlässt).
Denken Sie ggf. auch an eine spezielle Versicherung gegen Brand, Hagel, Diebstahl oder Minder-Ertrag.
Daher lohnt sich jede Minute, die man im Vorfeld in die optimale Finanzierung investiert.

Weitere Informationen zur Finanzierung von PV-Anlagen finden Sie auch bei der Ethikbank oder der KfW.

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